Oberstufe
Ansprechpartnerin: Nina Müller-Goßen
Eingangsvoraussetzungen in die Oberstufe Eingangsvoraussetzungen in die Oberstufe
In die Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe können aufgenommen werden:
- Schüler(innen) des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe
- Schüler(innen) der Gesamtschule, Realschule oder Hauptschule mit Sekundarabschluss I Fachoberschulreife - und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Schüler(innen) aus anderenSchulformen (Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, ausländische Schulen) informieren sich über die Aufnahmebedingungen an der jeweils abgebenden Schule
Über evtl. mögliche Ausnahmen entscheidet gemäß §3(2) die Schulaufsichtsbehörde.
Aufbau der gymnasialen Oberstufe Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe umfasst insgesamt drei Jahre, die in sechs Halbjahre von EF.1 bis Q2.2 gegliedert sind. Dabei darf bis zur Zulassung zur Abiturprüfung höchstens ein Jahr wiederholt werden. Die gymnasiale Oberstufe endet mit der Abiturprüfung, die man bei Nichtbestehen nach Wiederholung der Jgst. Q2.1 und Q2.2 höchstens einmal erneut versuchen darf.
Grundprinzip der gymnasialen Oberstufe ist die relativ freie, aber kontinuierliche Wahl von - (in der Regel) verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordneten - Fächern mit oder ohne Klausuren im Rahmen gewisser Mindestbedingungen. Dadurch soll eine individuelle Gestaltung der Schullaufbahn ermöglicht und gleichzeitig eine breite Grundbildung und damit eine allgemeine Studierfähigkeit sichergestellt werden.
Einführungsphase (EF): In der EF haben die Schüler(innen) durch ihre Fächerwahlen einerseits Gelegenheit, vorhandene Fähigkeiten zu vertiefen, andererseits aber auch die Möglichkeit, neue Fächer auszuprobieren. Gegen Ende der EF legt jede(r) Schüler(in) seine (ihre) weitere Schullaufbahn im wesentlichen fest: Er (Sie) wählt für die Jahrgangsstufen Q1.1-Q2.2 zwei seiner (ihrer) Fächer als "Leistungskurse" (5-stündig), die übrigen als "Grundkurse" (3-stündig). Die beiden Leistungsfächer werden automatisch Prüfungsfächer in der Abiturprüfung.
Wesentlich in der Qualifikationsphase 1 (Q1) ist neben der erfolgreichen Arbeit in den gewählten Fächern die weitere Prüfung, welche der Grundkursfächer sich besonders als "Klausurfächer" anbieten und somit als zukünftige Abiturfächer in die engere Wahl genommen werden sollten. Die vier Jahrgangsstufen Q1.1 - Q2.2 bilden die sogenannte "Qualifikationsphase". Dies bedeutet, dass ab der Q1 jede(r) Schüler(in) schon auf seine (ihre) Zulassung zur Abiturprüfung und auf seine (ihre) Abitur-Durchschnittsnote (wichtig für Numerus-Clausus- Fächer) hinarbeitet.
Zu Beginn der Qualifikationsphase 2 (Q2) müssen endgültig zwei Grundkurse für die Abiturprüfung festgelegt werden (3. und 4.Abiturfach). Wenn bereits bei einem Halbjahreswechsel während der Qualifikationsphase absehbar ist, dass eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann, müssen die jeweils letzten beiden Halbjahre wiederholt werden, sofern dies innerhalb der maximalen Verweildauer von 4 Jahren noch möglich ist. Andernfalls muss man die Schule verlassen- - nach Beendigung der Jahrgangsstufe Q1.2 evtl. mit Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
Mit der Fachhochschulreife nach der Q1.2 kann man nach einem 1-jährigen gelenkten Praktikum an einer Fachhochschule in NRW und in einigen anderen Bundesländern studieren.
Stufenkoordination Stufenkoordination
Einführungsphase: Frau Minzenbach-Stief | Herr Froeschke
Qualifikationsphase 1: Herr Zill | Frau Mintrop
Qualifikationsphase 2: Frau Dr. Höhne | Herr Meiß
Informationsveranstaltungen über die Oberstufe Informationsveranstaltungen über die Oberstufe
Für Schüler und Eltern der 9. Jahrgänge findet jährlich Ende Februar bzw. Anfang März eine abendliche Informationsveranstaltung statt, in der detailliert Aufbau und Funktionsweise der Oberstufe beschrieben wird. Hier bietet sich auch Gelegenheit für Fragen aller Art. Eine Informationsbroschüre, die durch das Schulministerium herausgegeben wird, erläutert alles Wissens- und Beachtenswerte. Sie wird den Schülern vor der Info-Veranstaltung ausgehändigt.
Auslandsaufenthalt in der Oberstufe Auslandsaufenthalt in der Oberstufe
Auslandsaufenthalte können u.a. im Anschluss an die Sekundarstufe I absolviert werden. Die Entscheidung, ob nach Rückkehr der Eintritt in die Qualifikationsphase erfolgen kann oder die Einführungsphase durchlaufen werden muss, ist nach § 4 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung (APO-GOSt B) abhängig vom Leistungsbild vor dem Auslandsaufenthalt. Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft im Rahmen dieser Vorgaben die Schulleitung.
Weitere Informationen und Formulare zur Oberstufe sind im Downloadbereich zu finden.