Oberstufe
Ansprechpartnerin: Nina Müller-Goßen
Eingangsvoraussetzungen in die Oberstufe Eingangsvoraussetzungen in die Oberstufe
In die Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe können aufgenommen werden:
- Schüler(innen) des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe
- Schüler(innen) der Gesamtschule, Realschule oder Hauptschule mit Sekundarabschluss I Fachoberschulreife - und Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Schüler(innen) aus anderenSchulformen (Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, ausländische Schulen) informieren sich über die Aufnahmebedingungen an der jeweils abgebenden Schule
Über evtl. mögliche Ausnahmen entscheidet gemäß §3(2) die Schulaufsichtsbehörde.
Aufbau der gymnasialen Oberstufe Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe umfasst insgesamt drei Jahre, die in sechs Halbjahre von EF.1 bis Q2.2 gegliedert sind. Dabei darf bis zur Zulassung zur Abiturprüfung höchstens ein Jahr wiederholt werden. Die gymnasiale Oberstufe endet mit der Abiturprüfung, die man bei Nichtbestehen nach Wiederholung der Jgst. Q2.1 und Q2.2 höchstens einmal erneut versuchen darf.
Grundprinzip der gymnasialen Oberstufe ist die relativ freie, aber kontinuierliche Wahl von - (in der Regel) verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordneten - Fächern mit oder ohne Klausuren im Rahmen gewisser Mindestbedingungen. Dadurch soll eine individuelle Gestaltung der Schullaufbahn ermöglicht und gleichzeitig eine breite Grundbildung und damit eine allgemeine Studierfähigkeit sichergestellt werden.
Einführungsphase (EF): In der EF haben die Schüler(innen) durch ihre Fächerwahlen einerseits Gelegenheit, vorhandene Fähigkeiten zu vertiefen, andererseits aber auch die Möglichkeit, neue Fächer auszuprobieren. Gegen Ende der EF legt jede(r) Schüler(in) seine (ihre) weitere Schullaufbahn im wesentlichen fest: Er (Sie) wählt für die Jahrgangsstufen Q1.1-Q2.2 zwei seiner (ihrer) Fächer als "Leistungskurse" (5-stündig), die übrigen als "Grundkurse" (3-stündig). Die beiden Leistungsfächer werden automatisch Prüfungsfächer in der Abiturprüfung.
Wesentlich in der Qualifikationsphase 1 (Q1) ist neben der erfolgreichen Arbeit in den gewählten Fächern die weitere Prüfung, welche der Grundkursfächer sich besonders als "Klausurfächer" anbieten und somit als zukünftige Abiturfächer in die engere Wahl genommen werden sollten. Die vier Jahrgangsstufen Q1.1 - Q2.2 bilden die sogenannte "Qualifikationsphase". Dies bedeutet, dass ab der Q1 jede(r) Schüler(in) schon auf seine (ihre) Zulassung zur Abiturprüfung und auf seine (ihre) Abitur-Durchschnittsnote (wichtig für Numerus-Clausus- Fächer) hinarbeitet.
Zu Beginn der Qualifikationsphase 2 (Q2) müssen endgültig zwei Grundkurse für die Abiturprüfung festgelegt werden (3. und 4.Abiturfach). Wenn bereits bei einem Halbjahreswechsel während der Qualifikationsphase absehbar ist, dass eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann, müssen die jeweils letzten beiden Halbjahre wiederholt werden, sofern dies innerhalb der maximalen Verweildauer von 4 Jahren noch möglich ist. Andernfalls muss man die Schule verlassen- - nach Beendigung der Jahrgangsstufe Q1.2 evtl. mit Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
Mit der Fachhochschulreife nach der Q1.2 kann man nach einem 1-jährigen gelenkten Praktikum an einer Fachhochschule in NRW und in einigen anderen Bundesländern studieren.
Stufenkoordination Stufenkoordination
Einführungsphase: Frau Minzenbach-Stief | Herr Froeschke
Qualifikationsphase 1: Herr Zill | Frau Mintrop
Qualifikationsphase 2: Frau Dr. Höhne | Herr Meiß
Informationsveranstaltungen über die Oberstufe Informationsveranstaltungen über die Oberstufe
Für Schüler und Eltern der 9. Jahrgänge findet jährlich Ende Februar bzw. Anfang März eine abendliche Informationsveranstaltung statt, in der detailliert Aufbau und Funktionsweise der Oberstufe beschrieben wird. Hier bietet sich auch Gelegenheit für Fragen aller Art. Eine Informationsbroschüre, die durch das Schulministerium herausgegeben wird, erläutert alles Wissens- und Beachtenswerte. Sie wird den Schülern vor der Info-Veranstaltung ausgehändigt.
Auslandsaufenthalt in der Oberstufe Auslandsaufenthalt in der Oberstufe
Ein Schüler*innenaustausch bzw. Auslandsaufenthalt in der Oberstufe ist für viele Schüler*innen ein prägendes Jahr, welches auf unterschiedliche Art und Weise realisiert werden kann.
Angebote:
Es gibt kommerzielle Anbieter oder auch Programme die kostengünstiger sind, bei denen man sich jedoch gegen andere Bewerber durchsetzen muss. Anbei eine Übersicht:
- Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) des deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/ppp
- Schüleraustausch der Bezirksregierung Düsseldorf (zur Zeit Schweiz, Neuseeland, Frankreich): https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch/individueller-austausch
- Kommerzielle Anbieter wie AIFS, EF, DFSR, Southern Cross…
- Kürzere Aufenthalte über die Sommerferien, zB. Lions Jugendcamp: https://stiftung.lions.de/teilnehmen
- 3-wöchiger Aufenthalt bei unserer Partnerschule in Cheadle Hulme bei Manchester (Informationen bei Fr. Kellermann), nur für 3 SchülerInnen pro Schuljahr möglich
Organisatorisches:
Die Schulleitung kann Schüler*innen in der gymnasialen Oberstufe für maximal für ein Jahr beurlauben. Dazu ist ein formloser Antrag der Erziehungsberechtigten notwenig.
Für Beurlaubungen im 1. Halbjahr bzw. für ein ganzes Schuljahr muss der Antrag bis zu den Osterferien bei der Schulleitung eingegangen sein. Für Beurlaubungen für das 2. Halbjahr muss der Antrag vor den Sommerferien vorliegen. Als Anlagen sind eine Kopie des Halbjahreszeugnisses sowie Angaben zur Dauer des Auslandsaufenthaltes und Adresse der ausländischen Schule beizufügen. Die Bestätigung über die Teilnahme wird nach dem Auslandsaufenthalt eingereicht. Fr. Kellermann unterstützt auch bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Zeitpunkt:
Es gibt verschiedene Zeiträume und Zeitpunkte für einen Auslandsaufenthalt, die Jahrgangsstufe 11 (EF) bietet sich am meisten an.
1 Jahr im Ausland:
- Möglichkeit das Jahr “einzuschieben”, d.h. Klasse 11 wird wiederholt
- Möglichkeit das Jahr zu überspringen, d.h. Übergang von Klasse 10 in 12 (dringend Beratung vorher nötig, an Bedingungen geknüpft, s.u.)
½ Jahr im Ausland:
- Halbjahr - normaler Übergang ins 2. Halbjahr
- Halbjahr – wegen Versetzung und ggf Latinum o.ä. an mehr Auflagen gekoppelt (dringend Beratung vorher nötig, Bedingungen s.u.)
Wenn die SchülerInnen ein ganzes Jahr im Ausland sind und die EF überspringen wollen, oder wenn sie im 2. Halbjahr der EF gehen möchten, gelten folgende Bedingungen:
auf dem Zeugnis der Klasse 10 (1. bzw 2. Halbjahr) müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung nachgewiesen werden
Offizielle Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf sind hier zu finden: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Auslandsaufenthalt.pdf
Ansprechpartnerin Beratung Auslandsaufenthalt: Merle Kellermann, Termin nach vorheriger Absprache per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Teams
Weitere Informationen und Formulare zur Oberstufe sind im Downloadbereich zu finden.